Geschichten aus der Vergangenheit
Klingt schon seltsam, aber laut Überlieferung in alten Dokumenten ist es belegt. Es gab in Dornheim Fischwasser und im Scheidgraben gab es Hechte, Karpfen und andere Fischsorten. Vor Erbauung der Schwarzbachschleuse war es normal Hechte mit 8-10 Pfund in den Fischwassern zu haben. Belegt ist das 1661 durch Wilhelm Daniel Brantz der die Fischwasser gepachtet hatte.
Joh. Heinrich Feldmann nahm an, dass früher die Häuser, in der in der Gernsheimer Str. durch Anordnung mit dem alten Neckarbett früher einen kleinen Hafen ergaben. Untermauert wurde seinen Annahme durch Dinge die bei Ausgrabungen zu tage kamen. Einige Häuser in der Bahnhofstr. sollen früher Fischerhäuser gewesen sein
Der letzte Pächter im Scheidgraben war Jakob Rückert, das Fischrecht ging bis ca. 1950. Der Scheidgraben war im Sommer reiner Badespaß, mit 2 Badestellen die Kiesflächen beinhalteten, konnte jeder baden und Spaß haben besonders die Kinder. Wenn der Winter streng war wurde Eis gestochen im Scheidgraben und die Kinder konnten Schlittschuh laufen.
In Dornheim gab es wie überall Nachtwächter, in Dornheim wurden sie ab 1883 auch als Wasserwächter eingesetzt. Jakob Krumb XIII versah seinen Dienst bis 1926, als er mit 83 Jahren nach 52 Dienstjahren in Ruhestand ging.
Früher gab es Verordnungen und Regeln für das Dorf Dornheim, hier ein kleiner Auszug davon z.B.
Aus dem Jahre 1758: Zu der Feuerspritze werden zum Einspannen 6 Pferde gerechnet und müssen solche beim Vorfall einspannen.
Nota denen es erlaubt ist zu holzen sollen kein Haugeschirr bei sich haben, sondern nur lesen.
Aus dem Jahre 1766: Es soll niemand des Nachts auf der Bleiche Tuch liegen lassen, noch eine Hütte bauen wer es auch sei.
Aus dem Jahre 1778: Die Nachtwächter sollen fleißig auf Nachtschwärmer, Holz und Obstdiebe passen.
Den armen alten Weibsleuten ist es gestattet freitags ein Last Holz zu lesen, jedoch keines von den Bäumen ziehen.
Mit diesen und anderen Verordnungen war der geregelte Ablauf des Gemeindelebens garantiert. Aber wer dagegen verstieß musste mit Strafe rechnen.
